Höhere Mieten infolge der Modernisierung von LEG-Wohnungen bringen manchen Leistungsempfänger in eine Zwangslage: Meist gibt es kein Sparpotenzial mehr.
Die Monheimer Wohnen will sich bewusst von anderen Vermietern auf dem Markt abgrenzen und nimmt sich auch der sozialen Härtefälle an. So stehen bei den Auswahlkriterien Menschen, die unverschuldet von Wohnungslosigkeit bedroht sind, ganz oben. Dabei zieht sie mit dem Sozialdienst SkFM an einem Strang, der mit seinem Projekt „Obdachlosigkeit verhindern“ Bewohner des Übergangswohnheims auf ihrem Weg zurück in die eigene Wohnung begleitet und berät. Mit Hilfe von drei Trainingswohnungen als Zweier-WG, die dem SkFM zur Verfügung gestellt wurden, werde ein Übergang für den ersten Wohnungsmarkt geschaffen, so Geschäftsführer Caspar Offermann. Die Menschen werden in Eigenverantwortlichkeit für die Wohnung und in häuslichen Kompetenzen wie Waschen und Kochen trainiert. „Allerdings ist die Verweildauer, die einst für Wochen oder Monate angesetzt war, deutlich gestiegen,“ so Offermann. Wohnraum sei knapp. Die Räumungsklage sei ein Problem, das am Rand der Gesellschaft ansetze und inzwischen – meist infolge von Trennung und Scheidung – in die Mitte vordringe. Er glaubt, dass irgendwann die Mitte auch in die LEG-Wohnungen zurückkehren werde.
Eine weitere Säule sei die Prävention, das heißt der Erhalt der Wohnung im Falle einer angedrohten Räumungsklage. Meist teile das Amtsgericht der Stadt mit, wo solche Klagen anstehen, der SkFM ist für die Leistungsbezieher des Jobcenters verantwortlich. „Wir suchen die Betroffenen dann auf, wir klingeln und klopfen, bis wir Kontakt aufnehmen können“, so Offermann. Diese Menschen befänden sich meist in sehr komplexen Problemlagen und hätten sich aufgegeben.
„Wir ermitteln als erstes den Schuldenstand, schreiben die Vermieter und Energieversorger an und beantragen beim Jobcenter ein Darlehen, womit dann die Räumungsklage abgewendet werden kann,“ erklärt Offermann. 2021 wurden 13 Menschen angesprochen, von denen sieben Hilfe angenommen haben. Meist biete der SkFM dann eine weitergehende sozialpädagogische Betreuung an. Immerhin sei es trotz Pandemie gelungen, vier Menschen vom Übergangswohnheim in Wohnungen überzuleiten.
In Zusammenhang mit dem SkFM-Bericht warnt der Abteilungsleiter Soziales, Dietmar Marx, vor einer Welle von Räumungsklagen insbesondere in Zusammenhang mit der Modernisierung von LEG-Wohnungen. Sowohl die Stadt als auch das Jobcenter als Leistungsträger hätten in 2020 sämtliche Mieterhöhungen anerkannt. Nach der Pandemie wird es daher in vielen Fällen zu Kostensenkungsverfahren kommen.
Das heißt: „Die Kunden werden informiert, dass und in welcher Höhe die Kosten für die Unterkunft zu hoch sind. Sie werden aufgefordert, die Kosten zu senken“ erläutert Caroline Kleine-Benne, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters ME aktiv. Dafür gebe es verschiedene Möglichkeiten, wie die Senkung der Heiz- und/oder Betriebskosten, die Untervermietungen von Zimmern bis hin zur Suche einer kleineren Wohnung. Die Kunden müssten ihre Bemühungen regelmäßig nachweisen oder auch Gründe nennen, warum etwa eine Senkung oder auch ein Umzug nicht möglich ist. In diesen Fällen würden auch „über den Zeitraum von sechs Monaten die Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe bei der Leistungsberechnung berücksichtigt“, so Kleine-Benne. Auch das Jobcenter versuche, Obdachlosigkeit von den Kunden abzuwenden, diese sei in der Vergangenheit vor allem dann eingetreten, wenn Kunden ihre Miete aus verschiedenen Gründen zweckentfremdet genutzt hätten. Zumindest bis Ende dieses Jahres werde es keine Kostensenkungsverfahren geben, sagt sie.
Eine erhöhte Fluktuation aufgrund der Ende 2020 abgeschlossenen Modernisierungen hat die LEG bisher nicht festgestellt. „Die Leerstandzahlen sind so gering wie schon lange nicht mehr“, teilt ihr Sprecher Nils Roschin mit. Durch enge Kontakte zum Beratungscentrum, dem SkFM und der Stadtverwaltung hätten „eine Vielzahl von Zwangsräumungen verhindert werden können“ oder dass es gar nicht erst zur Klageerhebung kam. Im Jahr 2021 habe es bisher lediglich zwei Räumungen gegeben, weitere stünden derzeit nicht an. Härtefallregelungen kämen dann zum Tragen, wenn ein Mieter sich nach einer Modernisierung die erhöhte Miete nachweislich nicht mehr leisten kann. „Wir gewähren dann in der Regel einen Mietnachlass oder bietet den Umzug in eine günstigere Wohnung an“, so Roschin.
„In Monheim gibt es nicht viele Anbieter für die Fälle, wo Wohnraum über den Regelsatz finanziert wird. Zur LEG gibt es keine Alternative“, so Offermann. Auch die Monheimer Wohnen könne das Problem nicht umfassend lösen, deshalb rechnet auch er mit einer „massiven Zunahme an Räumungsklagen“.
Quelle: Rheinische Post
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